In den drei genannten Weinbeiregionen werden bisher ausschliesslich Grüne Veltliner und Rieslinge als DAC und DAC Reserven abgefüllt: Kamptal/Kremstal/Traisental DAC mit 12,0 Vol% Alkohol oder 12,5 %. Kamptal/Kremstal/Traisental DAC Reserven mit mindestens 13,0 Vol% Alkohol.
Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung:
- Gebietswein: Kamptal/Kremstal/Traisental DAC mit mindestens 11,5 % vol.
- Ortswein: Kamptal/Kremstal/Traisental DAC mit Ortsangabe und mindestens 12,0 % vol.
- Riedenwein: Kamptal/Kremstal/Traisental DAC mit Ortsangabe, Riedenbezeichnung und mindestens 12,5 % vol.
- Kamptal/Kremstal/Traisental DAC Reserve mit mindestens 13,0 % vol.
Einreichtermine zur Prüfnummernvergabe an Winzer für Gebiets- und Ortswein ab 1. Jänner des jeweiligen Folgejahres, Riedenweine ab 1. März und für DAC Reserven ab 1. Juli des Folgejahres. Unverändert bleiben die Bestimmungen, dass der Wein aus den Rebsorten Grüner Veltliner oder Riesling bereitet sein muss und der Gehalt an unvergorenem Zucker der Bezeichnung “trocken” zu entsprechen hat.
Mit dieser neuen Verordnung soll den Herkünften –Gebiet, Ort und Riede – mehr Gewicht gegeben werden. Die Weinregionen Kamptal, Kremstal und Traisental haben sich für diese Herkunftsregelung entschieden. Somit sind die Herkünfte an der Donau weiterhin gemeinsam geregelt.